Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt immer. Eine Garantie ist freiwillig und kommt gegebenenfalls zusätzlich dazu.
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle bei uns gekauften Geräte gilt die gesetzliche Mängelhaftung nach den §§ 434 ff. BGB. Ist die Ware bei Übergabe mangelhaft, kannst du Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Kommen wir dem nicht nach, kommen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz in Betracht. Bei neuen Geräten verjähren diese Ansprüche zwei Jahre nach Übergabe.
Beweislast im ersten Jahr
Zeigt sich ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach der Übergabe, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). In diesem Zeitraum musst du nicht nachweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Updates für digitale Elemente
Ein Smartphone enthält digitale Elemente. Nach § 475b BGB ist es nur dann frei von Mängeln, wenn du während des maßgeblichen Zeitraums die Aktualisierungen erhältst, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind. Wie lange der Hersteller ein Modell mit Updates versorgt, steht auf der jeweiligen Produktseite, sobald die Angabe hinterlegt ist.
Herstellergarantie
Ob und in welchem Umfang für die Geräte eine Herstellergarantie besteht, tragen wir vor der Freischaltung des Shops hier ein. Eine Garantie ist von der gesetzlichen Gewährleistung unabhängig und schränkt sie nicht ein.
Wo du dich meldest
Meld dich mit deiner Bestellnummer und einer kurzen Beschreibung über die Kontaktseite. Wenn möglich, leg ein Foto oder eine kurze Aufnahme des Problems bei.